Zu den Aufgaben des Referates gehören eine Vielzahl von verschiedenen Aufgaben im Bereich des Gewerberechtes als Landesbehörde sowie die Erbringung von Dienstleistungen als kommunale Gewerbebehörde:
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage erfolgt zur Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Kontakte derzeit keine Kundenbedienung im persönlichen Gespräch am Standort Katharinenklosterhof 3 (zunächst befristet bis zum 31.01.2021).
Kund*innen, die Termine in diesem Zeitraum vereinbart haben, werden telefonisch oder per E-Mail informiert und auf die Möglichkeit der Online-Gewerbemeldung oder der schriftlichen Gewerbemeldung verwiesen. Die Mitarbeiter*innen der Gewerbemeldestelle sind bei der Ausfüllung der Formulare behilflich.
Fragen können auch telefonisch oder per E-Mail gestellt werden.
Nutzen Sie hierfür bitte die Telefonnummern 0421 – 361 14069 oder 0421 – 361 6926 und die E-Mail-Adresse der Gewerbemeldestelle.
Termine können online aktuell wieder ab 04.02.2021 gebucht werden. Das System ermöglicht es, die Anliegen zeitlich genau zu planen und Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Zur Online-Terminvergabe gelangen Sie hier.
Kund*innen der Gewerbemeldestelle können Termine online für folgende Dienstleistungen vereinbaren:
Die telefonische Terminvergabe erfolgt über das Bürgertelefon Bremen unter 115.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage erfolgt zur Vermeidung nicht zwingend erforderlicher Kontakte derzeit keine Kundenbedienung im persönlichen Gespräch am Standort Katharinenklosterhof 3 (zunächst befristet bis zum 31.01.2021).
Informationen und Antragsformulare zu Dienstleistungen im Bereich der gewerberechtlichen Erlaubniserteilung (Gaststätten, Prostituiertenschutz, Spielhallen, Geldspielgeräte, Bewacher*innen, Reisegewerbekarten und Makler*innen) finden Sie hier und hier hier.
Bei Anliegen prüfen Sie bitte zunächst die genannten Hinweise oder nutzen Sie die entsprechenden E-Mail-Postfächer
Fragen können auch telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Nutzen Sie hierfür bitte das Bürgertelefon Bremen 115. Sie werden dann mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in verbunden.
Das Coronavirus beeinflusst das öffentliche Leben und hat erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Weiterführende Informationen für Unternehmen finden Sie hier
Bei der Gewerbemeldestelle können Sie ein Gewerbe an- um- oder abmelden, eine Gewerbeauskunft erfragen oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Zur Gewerbemeldestelle
Für eine Vielzahl von Dienstleistungen können Sie auch unsere Online-Dienstleistungen nutzen.
Das Ausüben einiger Tätigkeiten ist nach der Gewerbeordnung (GewO) erlaubnispflichtig.
Hier finden Sie eine Übersicht und weiterführende Informationen zu erlaubnispflichtigen Gewerben.
Hier finden Sie Informationen für das Anmeldeverfahren von Prostituierten und das Erlaubnisverfahren für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach dem Prostituiertenschutzgesetz.
Informationen Prostituiertenschutzgesetz
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ist einerseits Fachaufsichtsbehörde für die Umsetzung des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten im Nichtfinanzsektor (Geldwäschegesetze – GwG; vgl. § 50 Nr. 9 GwG, § 1 Abs. 2 der Bekanntmachung über die nach dem GwG zuständigen Behörden) und andererseits zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des GwG im Nichtfinanzsektor für die Stadtgemeinde Bremen (vgl. § 50 Nr. 9 GwG, § 1 Abs. 1 der Bekanntmachung über die nach dem GwG zuständigen Behörden). Das GwG soll eine umfassende, nachhaltige und effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleisten. Die Pflichten nach dem GwG sollen dazu beitragen, dass Unternehmen vor Missbrauch durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden.
Kathrin Weippert
Tel. 0421 361 4053
Fax: 0421 496 4053
kathrin.weippert@wae.bremen.de
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen
Sie möchten ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden? Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Bremen? Nutzen Sie unsere Online-Dienstleistungen. weiter