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Erlaubnisse nach § 34c der Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig nach § 34c der Gewerbeordnung als

- Immobilienvermittler:in,
- Darlehensvermittler:in,
- Bauträger:in,
- Baubetreuer:in
- oder Wohnimmobilienverwalter:in

tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis kann sowohl für eine natürliche Person (also eine Einzelperson), als auch für eine juristische Person (Beispiel: GmbH) beantragt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner oder an das Bürgertelefon unter der Tel.: 115.

Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen