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Handwerksrecht

Die Grundlage für das Handwerksrecht in Deutschland ist in dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks der Handwerksordnung (HwO) verankert. Darin ist der gesetzliche Rahmen für die Handwerksausübung im stehenden Gewerbe, die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk und die Maßgaben für die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereiches geregelt.

Die Handwerksordnung unterscheidet in seinen verschiedenen Bereichen, wie z.B. dem Bau- und Ausbauhandwerk, dem KFZ- und Dienstleistungsgewerben sowie dem Gesundheits- und Lebensmittelhandwerk in zulassungspflichtige, zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerke.

Das Handwerk organisiert sich in regionalen und in berufsspezifischen Zusammenschlüssen. Diese Organisationen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragene Vereine verwaltet und bestehen aus den Innungen, Innungsverbänden, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern.

Als Spitzenorganisation der Wirtschaft bündelt der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) die Arbeit der Handwerkskammern, der Fachverbänden des Handwerks auf Bundesebene sowie bedeutenden wirtschaftlichen und sonstigen Einrichtungen des Handwerks in Deutschland. Der ZDH vertritt die Interessen von mehr als 1 Million Handwerksbetrieben in Deutschland mit über 5,6 Millionen Beschäftigten und rund 350.000 (Stand 2023) Auszubildenden auf nationaler und internationaler Ebene.

Auf Landesebene unterstützt Sie die Handwerkskammer Bremen zu Fragen rund um Ihre unternehmerische Tätigkeit im Handwerk. Auch auf den Seiten des Landesportals des Einheitlichen Ansprechpartners finden Sie hilfreiche Informationen zu Genehmigungsprozessen und Verfahrensbeschreibungen.

Auf Bundesebene unterstützt die Handwerkspolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Investitionen in Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen von Handwerksbetrieben, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie den Technologietransfer.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation übt die Aufgabe der obersten Landesbehörde im Handwerk nach der Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung aus.

Auf Landesebene unterstützt Sie die Handwerkskammer Bremen zu Fragen rund um Ihre unternehmerische Tätigkeit im Handwerk. Auch auf den Seiten des Landesportals des Einheitlichen Ansprechpartners finden Sie hilfreiche Informationen zu Genehmigungsprozessen und Verfahrensbeschreibungen.

Auf Bundesebene unterstützt die Handwerkspolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Investitionen in Neugründungen, Umstrukturierungen und Erweiterungen von Handwerksbetrieben, die berufliche Aus- und Fortbildung sowie den Technologietransfer.
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation übt die Aufgabe der obersten Landesbehörde im Handwerk nach der Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach der Handwerksordnung aus.