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Kammeraufsicht

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation übt die Aufsicht über die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, die Handwerkskammer Bremen und die Arbeitnehmerkammer Bremen aus. In den durch Bundes- oder Landesrecht bestimmten Fällen umfasst die Aufsicht auch die Genehmigung von Beschlüssen oder Satzungen der Kammern.

Bei Fragen zum Thema Berufsbildung obliegt die Aufsicht über die Kammern der Senatorin für Kinder und Bildung.

Die Kammern unterliegen der Rechtsaufsicht, d.h. die Aufsicht bezieht sich auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die für die Tätigkeit der jeweiligen Kammer gelten.