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Genossenschaftswesen

Die Genossenschaft ist eine mögliche Gesellschaftsform, zu deren Gründung lediglich drei Personen erforderlich sind, die eine Satzung vereinbaren und die in das Genossenschaftsregister eingetragen wird. Zudem bedarf es einer Gründungsprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband.

Das Spektrum von Genossenschaften reicht von den klassischen Agrargenossenschaften, Konsumgenossenschaften, Kreditgenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften bis hin zu Energiegenossenschaften, Stadtteil-/Dorfläden, Handwerks- und Gesundheitsgenossenschaften.

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist zuständig für die Verleihung des Prüfungsrechts an genossenschaftliche Prüfungsverbände und ihr obliegt die ministerielle Betreuung des Genossenschaftsgesetzes.

Weitergehende Informationen über Genossenschaften erhalten Sie bei genossenschaft.de.

Weitergehende Informationen über die Unterstützung von Genossenschaften in Bremen erhalten Sie Gemeinsam für ein Ziel
Die Genossenschaften

Spitzenverband der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ist der
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

Weitere Spitzenverbände der Genossenschaften sind:
BVR - Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
drv – Deutscher Raiffeisenverband e.V.
ZGV - Der Mittelstandsverbund - ZGV e.V.
ZDK - Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften

Spitzenverband der Wohnungsgenossenschaften ist der:
GdW - Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,
in dem neben Genossenschaften auch Wohnungsunternehmen organisiert sind.

Die rechtliche Grundlage für das Genossenschaftswesen ist das Genossenschaftsrecht.