Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.
Die Sperrzeitregelung für Gaststättenbetriebe für das Land Bremen ist aufgehoben. Nach dem Senatsbeschluss am 15. November 2022 hat am 23. November 2022 auch die Deputation für Wirtschaft und Arbeit der Änderung zugestimmt. Bisher galt eine generelle Sperrzeit von 2.00 bis 6.00 Uhr mit Ausnahme der Wochenenden. Die Änderung trat am 15. Dezember 2022 in Kraft.
Die Sperrzeit gilt weiterhin für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen.
Herr Absolon
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gaststätten@wae.bremen.de
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Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referat 50 Gewerbeangelegenheiten
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28195 Bremen
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