Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreibt, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten im Sinne von § 33c Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf einer Erlaubnis.
Frau Heinke
Tel.: 0421-36132041
spielhallen@wae.bremen.de
über die oben angegebenen Kontaktdaten sowie Tel.: 0421 36161714
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Referat 50 Gewerbeangelegenheiten
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen
Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr