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Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis nach §34a Gewerbeordnung, der zuständigen Behörde.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner oder an das Bürgertelefon unter Tel.: 115.

Bewachungsgewerbe – Erlaubnis beantragen