Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen nicht von einem festen Geschäft aus anbieten, sondern unterwegs. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie als Händler:in auf Märkten arbeiten, als Schausteller:in auftreten oder einen mobilen Imbisswagen betreiben.
Nicht zum Reisegewerbe gehören Handelsvertreter:innen. Wenn Sie jedoch Geschäfte direkt an der Haustür anbieten möchten (sogenannte Haustürgeschäfte), benötigen Sie in der Regel ebenfalls eine Reisegewerbekarte.
Für ein Reisegewerbe brauchen Sie meistens eine besondere Erlaubnis. Diese Erlaubnis heißt „Reisegewerbekarte“.
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn Sie:
- Waren verkaufen, ohne dass diese vorher bestellt wurden,
- Bestellungen für Waren suchen oder annehmen,
- Dienstleistungen anbieten oder dafür Kund:innen suchen,
- oder als Schausteller:in oder in ähnlicher Weise unterhaltend tätig sind.
Wichtig ist: Diese Tätigkeiten finden außerhalb eines festen Geschäfts und ohne vorherige Bestellung statt.