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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Gewerbeordnung

Achtung!

mit Wirkung vom 01.07.2025 wird die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Bereiche Spielhallen, die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie die Erteilung der Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellort auf den Senator für Inneres und Sport übertragen.

Daher bitten wir Sie, sich in den oben genannten Bereichen ab sofort an das

Ordnungsamt Bremen
Referat 13 – Glücksspielaufsicht
Stresemannstraße 48 (Behördenzentrum)
28207 Bremen
E-Mail: gluecksspielaufsicht@ordnungsamt.bremen.de

zu wenden.