Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf gemäß § 33c Gewerbeordnung der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Herr Geger
Tel.: 0421-3612145
spielhallen@wae.bremen.de
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen