Zu den Aufgaben des Referats Z6 gehört das gewerbliche Ordnungsrecht, das mit der Gewerbeordnung einen Ordnungsrahmen für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten vorgibt. Die gewerberechtlichen Vorschriften dienen dem Schutz der Allgemeinheit und Einzelner vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden. Sie tragen damit zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsablaufs und des Verbraucherschutzes bei.
Das Referat ist außerdem zuständig für Aufgaben nach dem bremischen Gaststättengesetz und dem Prostituiertenschutzgesetz.
Als kommunale Behörde nimmt sie Aufgaben der Gewerbebehörden wahr, u.a. Gewerbemeldungen, Erlaubnisse für die Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.