Am 23.07.2026 wurde das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten im Bundesgesetzblatt verkündet.
Das Gesetz tritt am 24.07.2026 in Kraft. Mit Inkrafttreten gelten auch die Änderungen zur Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO. Für Immobilienmakler:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO entfällt die gesetzliche Weiterbildungspflicht.
Für Wohnimmobilienverwalter:innen nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO bleibt die Weiterbildungspflicht nach § 34c Absatz 2a GewO unverändert bestehen. Sie sind weiterhin verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren mindestens 20 Zeitstunden an Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren.
Nachweise und Unterlagen über die absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen sind künftig für die Dauer von drei Jahren auf einem dauerhaften Datenträger oder in digitaler Form aufzubewahren.
Stand: 24.07.2026
Die gewerbliche Vermittlung von Verbraucherdarlehen wird künftig nicht mehr über § 34c Gewerbeordnung geregelt. Im Zuge der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird hierfür der neue § 34k Gewerbeordnung eingeführt. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist zum 20. November 2026 vorgesehen.
Die bisherige Erlaubnis zur Darlehensvermittlung nach § 34c Gewerbeordnung bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen bestehen. Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten, Übergangsregelungen, Antragsverfahren und Voraussetzungen nach § 34k Gewerbeordnung finden Sie hier.
Stand: 24.07.2026
Wer gewerbsmäßig nach § 34c der Gewerbeordnung als
- Immobilienvermittler:in,
- Darlehensvermittler:in,
- Bauträger:in,
- Baubetreuer:in
- oder Wohnimmobilienverwalter:in
tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann sowohl für eine natürliche Person (also eine Einzelperson), als auch für eine juristische Person (Beispiel: GmbH) beantragt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner oder an das Bürgertelefon unter der Tel.: 115.