Wer gewerbsmäßig nach § 34c der Gewerbeordnung als
- Immobilienvermittler:in,
- Darlehensvermittler:in,
- Bauträger:in,
- Baubetreuer:in
- oder Wohnimmobilienverwalter:in
tätig sein möchte, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann sowohl für eine natürliche Person, als auch für eine juristische Person (Beispiel: GmbH) beantragt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner oder an das Bürgertelefon unter der Tel: 115.
Herr Kuhn
Tel.: 0421-3614064
gewerbe@wae.bremen.de
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen