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Gewerbe anmelden - Personengesellschaft/KG, OHG oder GbR

Bei Aufnahme eines Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft ist eine Gewerbeanmeldung durch den persönlich haftenden Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) erforderlich.

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbständiger Betrieb

  • eines stehenden Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer unselbständigen Zweigstelle

aufgenommen wird. 
Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, um ein Gewerbe betreiben zu dürfen. Zusätzlich kann eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein, die bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt werden muss.

Voraussetzungen

Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • ausgefülltes Gewerbe-Anmeldeformular

    (die Erfassung und Übermittlung ist auch online möglich – siehe Verfahren)

  • ggf. erforderliche Erlaubnisse

    (z.B. Gaststättenkonzession)

  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • ggf. Handwerkskarte
  • Mit der eMeldung (siehe Button rechts oben unter "Weitere Informationen") besteht die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.
  • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
  • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
  • Bei Personengesellschaften ist für jede/-n persönlich haftende/-n Gesellschafter/-in eine eigene Gewerbemeldung erforderlich.
  • Die Gewerbeanmeldung kann auch schriftlich oder persönlich während der Öffnungszeiten erfolgen.
  • Die Gewerbeanmeldung kann auch beim Einheitlichen Ansprechpartner, der zentralen Kontakt- und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (http://www.wfb-bremen.de/de/wfb-einheitlicher-ansprechpartner), abgewickelt werden.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Gewerbeanmeldung muss mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit erfolgen.

Wie lange dauert die Bearbeitung

3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

32,00 EUR

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 10.06.24 um 08:30