Wenn Sie selbst oder mit einem Unternehmen einen Gaststättenbetrieb betreiben möchten, müssen Sie eine Erlaubnis nach dem Bremischen Gaststättengesetz beim Bürger- und Ordnungsamt beantragen.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.
Wer ein Gaststättengewerbe mit dem Ausschank alkoholischer Getränke betreibt, bedarf der Erlaubnis.
Das Bürger- und Ordnungsamt ist zur Entgegennahme von Anträgen auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 Bremisches Gaststättengesetz (BremGastG) die zuständige Behörde.
Persönliche Zuverlässigkeit.
Der Antrag auf Erlaubnisse zum Führen von Gaststättenbetrieben in Bremerhaven ist beim Bürger- und Ordnungsamt als der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde schriftlich oder persönlich zu stellen. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach der Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
128,00 EUR Für die personenbezogene Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 BremGastG
Aktualisiert am 19.12.2020