Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, der mehr als 10 Euro wert ist, müssen Sie diesen unverzüglich beim Fundbüro im Stadthaus 5 der Hinrich-Schmalfeldt-Straße oder in einem der Bremerhavener Polizeireviere anzeigen und abgeben.
Die abgegebenen Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.
Fundsachen sind:
Keine Fundsachen sind:
Auch Tiere, die ihrem Besitzer abhanden gekommen sind, müssen abgegeben werden. Die zuständige Stelle ist das Tierheim in der Wurster Straße 220, Tel.: 0471/83257.
Keine Fundtiere sind:
Der Umgang mit Fundsachen ist durch das Fundrecht geregelt. Auskunft zu den gesetzlichen Hintergründe finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 965 bis 984.
Finder besitzen einen Anspruch auf Finderlohn und den Rückerhalt der Fundsache, falls diese nicht innerhalb von 6 Monaten von dem Besitzer abgeholt wird. Im Falle der Rückgabe an den Finder wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Beide Ansprüche müssen bereits bei der Abgabe der Fundsache gestellt werden. Der gesetzliche Fnderlohn beträgt bei einem Schätzwert der Sache von bis zu 500 Euro 5 Prozent, bei einem Mehrwert von 500 Euro 3 Prozent und bei Tieren 3 Prozent.
Ausnahmen:
Persönliche Dokumente und Schlüssel können zum Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatssphäre nicht an den Finder herausgegeben werden. Dies gilt auch für Handys und andere lokale Datenträger, deren Daten nicht durch das Fundamt gelöscht werden können.
Für Fundsachen in öffentlichen Behörden oder Verkehrsanstalten gilt:
Für Fundsachen in privaten Geschäftsräumen gilt:
Hinweise für Eigentümer
Wer einen Gegenstand verloren hat, kann entweder "Fundsachen online" nach ihm suchen oder während der Öffnungszeiten beim Fundbüro nachfragen. Schriftliche Bestätigungen für nicht gefundene Fahrräder oder andere Fundsachen werden während der Öffungszeiten ausgestellt.
Sollte eine Fundsache Hinweise auf eine konkrete Person enthalten, erfolgt umgehend eine Benachrichtigung vom Fundbüro.
Um einen verlorenen Gegenstand zurückzuerhalten, muss das Eigentum daran nachgewiesen werden. Nachweise sind beispielsweise
Bei der Abholung können Gebühren oder Finderlohn anfallen.
Aktualisiert am 19.12.2020