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Preisrecht

Öffentliche Aufträge im Sinne der Verordnung PR Nr. 30/53 unterliegen besonderen preisrechtlichen Vorschriften. Hierunter fallen Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Preisprüfung greift immer dann, wenn ein öffentlicher Auftrag für eine Leistung vergeben wird, für die kein Wettbewerb existiert. Dieses ist der Fall bei einem besonderen Markt, in dem nur die öffentliche Hand eine Leistung nachfragt oder es nur einen Anbieter gibt. Zuständig für die Durchführung von Preisprüfungen sind die Preisüberwachungsstellen der Länder.

Die Preisüberwachungsstelle des Landes Bremen ist bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation angesiedelt. Die Preisprüfer nehmen ihre Aufgabe als neutrale Gutachter zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatem Auftragnehmer wahr. Sie helfen sicherzustellen, dass zum einen die öffentliche Hand keine unangemessen hohen Preise zahlen muss, zum anderen die privaten Auftragnehmer angemessene Preise für ihre Leistungen erhalten. Nach Abschluss der Preisprüfung erhalten Auftraggeber und Auftragnehmer einen gutachterlichen Prüfungsbericht, der als Ergebnis den preisrechtlich höchstzulässigen Preis für die erbrachte Leistung ausweist.

Die Preisprüfung eines öffentlichen Auftrages erfolgt hoheitlich in der Regel aufgrund eines Prüfungsersuchens des öffentlichen Auftraggebers.

Zu den Aufgaben der Preisüberwachungsstelle gehört ferner die Prüfung öffentlicher Zuwendungen (Kostenprüfungen). Bei den Kostenprüfungen wird die Preisüberwachungsstelle in Amtshilfe für den Zuwendungsgeber tätig. Die Kostenprüfung einer Zuwendung erfolgt aufgrund eines Prüfungsersuchens des Zuwendungsgebers.

Rechtliche Grundlagen für die Preisprüfung von öffentlichen Aufträgen sind die folgenden Vorschriften:

Rechtliche Grundlagen für die Prüfung von Aufträgen und Zuwendungen im Forschungs- und Entwicklungsbereich sind die folgenden Vorschriften:

Wenn Sie zum ersten Mal einen öffentlichen Auftrag oder eine Zuwendung erhalten, stehen Ihnen unsere Kollegen gerne zur Verfügung, um Fragen zu klären und Fehler vermeiden zu können. Rufen Sie dafür gerne Herrn Elias oder Herrn Brinkmann an.

Zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes hilft Ihnen die [LINK;Plattform EASY online].

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet mit der Förderdatenbank einen Überblick über Förderprogramme und Finanzhilfen.