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  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG)

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG), sieht eine finanzielle Unterstützung für die Maßnahmekosten und den Lebensunterhalt vor. Dadurch soll allen ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden. Alle wichtigen Informationen bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf seiner Seite zum an.

Den aktuellen Flyer zum Aufstiegs-Bafög können Sie sich hier .

Zuständige Ansprechperson für Bremen und Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Telefon 0511 30031-497

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG können Sie online stellen.