Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreibt, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten im Sinne von § 33c Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf einer Erlaubnis.
Frau Heinke
Tel.: 0421-36132041
spielhallen@wae.bremen.de
Katharinenklosterhof 3
28195 Bremen