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Pilotenlizenz in Bremen erwerben

Für den Erwerb einer Pilotenlizenz müssen Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, die in einer Flugschule (Ausbildungsorganisation) für Piloten stattfinden muss. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Jeder Teil schließt mit einer Prüfung vor der Behörde ab.

Bitte beachten Sie, dass die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Ausbildung über Ihre Flugschule läuft und nur diese Sie anmelden kann.

Die Luftfahrtbehörde Bremen ist die zuständige Stelle für Flugschüler, die ihre Pilotenausbildung an einer von der Luftfahrtbehörde Bremen zugelassenen Flugschule absolvieren.

Ihre Flugschule begleitet Sie während des gesamten Bewerbungsprozesses. Sie übernimmt auch die komplette Dokumentation und Abwicklung Ihrer Pilotenausbildung. Dazu zählt auch die Feststellung der Prüfungsreife und die Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Die theoretische Prüfung findet bei der zuständigen Luftfahrtbehörde statt und bedarf der Anmeldung durch den Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule.

Die praktische Prüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Luftfahrtbehörde oder einen beauftragten Prüfer abgenommen und muss zuvor ebenfalls von dem Ausbildungsleiter Ihrer Flugschule beantragt werden. Die praktische Prüfung findet auf dem Ausbildungsluftfahrzeug statt.

Voraussetzungen

Die Pilotenausbildung muss in einer Flugschule für Piloten stattfinden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei der Anmeldung für die Ausbildung zum Piloten sollten folgende Nachweise/Unterlagen vorliegen:
    • die medizinische (Flug-)Tauglichkeit (Medical)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), möglichst ohne Eintragungen (Punkte)
    • eine Selbsterklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren (es sollten keine vorliegen)
    • eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz - ZÜP (relevant für Motorflieger)
    • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (relevant für Segelflieger und Ballonfahrer)
    • bei minderjährigen Bewerbern die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern).
  • Weitere Informationen zu den für die Pilotenausbildung benötigten Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf der Internetseite der Luftfahrtbehörde Bremen oder bei Ihrer Flugschule.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite oder Ihrer Flugschule.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

130,00 EUR für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen PPL(A), PPL(H), LAPL(A) und LAPL(H)
65,00 EUR für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen SPL
70,00 EUR für die Abnahme der theoretischen Prüfung für die Lizenzen BPL
100,00 EUR für die praktische Prüfung für PPL(A) und PPL (H) zzgl. Auslagen
75,00 EUR für die praktische Prüfung für LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
40,00 EUR für die praktische Prüfung LAPL (A) und LAPL(H) zzgl. Auslagen
40,00 EUR für die praktische Prüfung für BPL zzgl. Auslagen