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Gewerbe abmelden

Wenn ein Gewerbe zukünftig nicht mehr in der Stadt Bremen ausgeübt werden soll, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn der selbständige Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgegeben wird. Das gilt auch, wenn der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb der Stadt Bremen verlegt wird.

Voraussetzungen

Der Sitz des Gewerbebetriebes, der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Zweigstelle ist in der Stadt Bremen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • ausgefülltes Gewerbe-Abmeldeformular

    (die Erfassung und Übermittlung ist online möglich - siehe Verfahren)

  • Bei Personengesellschaften ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeabmeldung erforderlich.
  • Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit die Gewerbeabmeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbemeldestelle zu übertragen.

    Online Dateneingabe (siehe Button rechts oben "Weitere Informationen"):

    . Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt.

  • Am Ende des Vorgangs bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten angezeigt. 
  • Im Anschluss wird Ihnen eine Bestätigung der Gewerbemeldung mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung per Post zugesendet.
  • Die Gewerbeabmeldung kann auch persönlich oder schriftlich erfolgen.
  • Hinweisen möchten wir auf einen besonderen Service für Gewerbetreibende: Die Gewerbeabmeldung kann auch bei dem Einheitlichen Ansprechpartner - der zentrale Kontakt und Servicestelle der Wirtschaft bei der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH - abgewickelt werden (siehe Zuständige Stellen).

Rechtsgrundlagen

Wie lange dauert die Bearbeitung

3 Tage für die Eingangsbestätigung (bei schriftlicher Meldung auf dem Postweg)

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen. Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: Gewerbemeldestelle am Mo. 03.06.24 um 09:45

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.