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Weihnachtsmarkt - Standplatz beantragen

Für die Teilnahme an den großen Bremer Volksfesten Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.

Die Veranstaltungsfläche umfasst folgende Plätze:

  • Marktplatz
  • Unser Lieben Frauen Kirchhof
  • Schoppensteel
  • Grasmarkt
  • oberer Domshof
  • Sögestraße (bis Pelzerstraße)
  • Hanseatenhof
  • Pieperstraße
  • Kastanienwäldchen
  • Bahnhofsvorplatz
  • Bahnhofstraße
  • Obernstraße (Teilbereich)
  • Marktstraße (Teilbereich)

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitrag von 10 bis 20.30 Uhr
  • Samstag von 10 bis 22 Uhr
  • Sonntag von 11 bis 20 Uhr
    (bis zu eine halbe Stunde "Auslaufzeit" ist erlaubt).

Diese Branchen sind auf dem Bremer Weihnachtsmarkt vertreten:

  • Fahrgeschäfte
  • Geschäfte zum Verkauf von Waren zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr
  • Karusselle
  • Kinderfahrgeschäfte (z. B. Kindereisenbahnen, Kinderschiffschaukeln, Bodenkaruselle, ...)
  • Puppentheater, Modelleisenbahnen u. ä.
  • Schankbetriebe
  • Spiel- oder Haushaltswaren
  • Spielgeschäfte
  • Süßwaren
  • Verkaufsgeschäfte
  • Verlosungen
  • Weihnachtsartikel, Kunsthandwerk

Voraussetzungen

  • Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 31. Januar des laufenden Jahres
  • Bewerbungen müssen in Papierform eingereicht werden
  • Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt
  • Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht am Restplatzvergabeverfahren teil

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Maße des Geschäftes (Breite x Tiefe x Höhe)
  • Art des Geschäftes
  • Name und Adresse (ggf. Internetadresse)
  • Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom
  • Foto des Geschäftes (bei Tag und Nacht)
  • genaues Warenangebot
  • Zubehör (Wohnwagen, Versorgungsfahrzeuge einschließlich deren Abmessungen)
  • bei Fahrgeschäften: Konstruktionsplan
  • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)

Der Weihnachtsmarkt ist ein "Jahrmarkt" (nach § 68 Absatz 2, der Gewerbeordnung).
Deswegen darf jeder Bewerber grundsätzlich am Markt teilnehmen. Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen jedoch befugt, einzelne Bewerber von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.

Für den Weihnachtsmarkt gehen durchschnittlich etwa 400 Bewerbungen ein. Aufgrund des begrenzten Platzes können nur weniger als die Hälfte zugelassen werden. Dabei werden unterschiedliche Branchen und Arten von Angeboten in einem zahlenmäßigen Verhältnis zueinander zugelassen, so dass der über die Jahre gewachsene Charakter der Veranstaltung gewahrt wird. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die Erwartungen des Publikums erfüllt werden.

Aussicht auf eine Zulassung hat derjenige, der

  • ein attraktives, qualitativ hochwertiges Angebot vorweisen kann und der
  • seinen (eigenverantwortlich geführten) Betrieb den hohen gestalterischen Ansprüchen des aktuellen Weihnachtsmarktes angepasst hat.

Rechtsgrundlagen