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Osterwiese - Standplatz beantragen

Für die Teilnahme an den großen Bremer Volksfesten Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.

Der Veranstaltungsort der Osterwiese ist die Bürgerweide (Teilbereich).

Öffnungszeiten:

  • täglich von 14 bis 23 Uhr
    (bis zu einer halben Stunde darf das Marktgeschehen "auslaufen")

Diese Branchen sind auf der Osterwiese vertreten:

  • Achterbahnen
  • Auslieferungslager, Schildermaler u. ä., Schaustellerzulieferbetriebe
  • Automaten- und Greiferspielgeschäfte
  • Autoscooter, Go-Kartbahnen
  • Belustigungs- und Schaugeschäfte
  • Geschäfte zum Verkauf von Waren zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr (z.B. Imbisse aller Art, Eis, Fisch, Schmalzkuchen)
  • Karusselle, Geisterbahnen
  • Kinderkarusselle, Bodenkarusselle, Kinderscooter, Schiffschaukeln, Loopingschaukeln, Schnauferl, Kinderschiffschaukeln
  • Riesenräder bis 250 qm Gesamtfläche
  • Riesenräder über 250 qm Gesamtfläche
  • Schienenbahnen
  • Schießgeschäfte
  • Spielgeschäfte (Automatenspiele, allgemeine Spielgeschäfte)
  • sonstige Schankbetriebe mit überwiegend Sitzgelegenheiten oder Stehschankbetriebe
  • Spielwaren, Töpfer- und Haushaltswarenverkauf
  • Verkaufsgeschäfte (inkl. Schaustellerbedarfe)
  • Verlosungen
  • Zeltgaststätten über 650 qm

Voraussetzungen

  • Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 30. Juni des Vorjahres
  • Bewerbungen müssen in Papierform eingereicht werden
  • Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt
  • Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht am Restplatzvergabeverfahren teil

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Maße des Geschäftes (Breite x Tiefe x Höhe)
  • Art des Geschäftes
  • Name und Adresse (ggf. Internetadresse)
  • Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom
  • Foto des Geschäftes (bei Tag und Nacht)
  • genaues Warenangebot
  • Zubehör (Wohnwagen, Versorgungsfahrzeuge einschließlich deren Abmessungen)
  • bei Fahrgeschäften: Konstruktionsplan
  • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)

Die Osterwiese ist ein "Volksfest" (nach § 60 b der Gewerbeordnung). Deswegen darf jeder Bewerber grundsätzlich an dem Fest teilnehmen. Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen jedoch befugt, einzelne Bewerber auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.

Wegen des begrenzten Platzes werden von den jährlich durchschnittlich etwa 600 Bewerbungen lediglich nur ungefähr ein Drittel für eine Zulassung berücksichtigt. Die Auswahl soll sicherstellen, dass der Charakter des Volksfestes gewahrt und den Erwartungen des Publikums entsprochen wird. Weiterhin soll auch die Qualität und die Vielfalt des Angebots gewährleistet werden. Dafür werden qualitativ möglichst hochwertige Geschäfte aus den üblicherweise auf Volksfesten vertretenen Branchen ausgewählt.

Rechtsgrundlagen