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Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Seit dem 01.01.2019 gibt es die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie.
Um zukünftig in ausreichendem Maße Nachwuchskräfte zur Absolvierung einer Aufstiegsfortbildung zu motivieren, wollen wir die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung durch die Gewährung der Aufstiegsfortbildungs-Prämie attraktiver machen. Die Aufstiegsfortbildungs-Prämie soll außerdem die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und den Weg in die berufliche Bildung interessanter machen. Mit der Aufstiegsfortbildungs-Prämie schaffen wir einen gezielten Anreiz, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie gewährt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Prüfung als Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.
Wenn Sie Ihre Aufstiegsfortbildung (z.B. zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.) nach dem 01.01.2019 - es gilt das Datum des Prüfungszeugnisses - abgeschlossen haben, können Sie eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro erhalten.

Voraussetzungen:

  • Es muss der Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung nachgewiesen werden.
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen.

Alle genauen Details können Sie der Richtlinie für die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie entnehmen.

Nachfragen richten Sie bitte an aufstiegsfortbildungspraemie@wae.bremen.de.

Das Antragsverfahren erreichen Sie über das .
Dort finden Sie auch eine detaillierte .